Berichtsentwürfe des EU Parlaments zum Verordnungsentwurf Investor Duties und zum Verordnungsentwurf für Referenzwerte

Zum Berichtsentwurf des Parlaments zum Verordnungsentwurf Investor Duties - Disclosure:
Das EU-Parlament schlägt unter anderem eine Ausweitung des Anwendungsbereiches auf Kreditinstitute vor, da Banken der Schlüssel zur nachhaltigen Finanzierung des Europäischen Finanzplatzes seien. Banken sollten das Nachhaltigkeitsrisiko bei der Bereitstellung von Finanzprodukten, beim Risikomanagement und bei der Kreditvergabe an Unternehmen berücksichtigen. Das EU-Parlament regt an in den Erwägungsgründen zu ergänzen, dass der aufsichtliche Überprüfungs- und Evaluierungsprozess (SREP) auch eine Bewertung der Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) und -Risiken in das Risikomanagementsystem der Bank beinhalten sollte.

Das EU-Parlament schlägt vor, dass die von den Finanzmarktteilnehmern erstellten Richtlinien (Policies) zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken nicht nur den Investitionsentscheidungsprozess, sondern auch die Governance, das Risikomanagement, die Asset Allocation, die Investmentstrategie, die Ausübung von Stimmrechten und das Unternehmensengagement umfassen sollten. Eine Veröffentlichung dieser Richtlinien auf der Website ist vorgesehen. Auch Versicherungsvermittler müssen derartige Richtlinien haben. Bei Kreditinstituten sollen diese Richtlinien das Risikomanagement und den Unternehmenskreditvergabeprozess umfassen. Auch hier ist eine Veröffentlichung auf der Website vorgesehen.

Weiters wird vorgeschlagen Nachhaltigkeitsrisiken auch in die Vergütungsrichtlinien aufzunehmen.
 

Zum Berichtsentwurf des Parlaments zum Verordnungsentwurf für Referenzwerte:
In dem Berichtsentwurf werden gewisse Änderungen zu dem Verordnungsentwurf der EU-Kommission gemacht. Unter anderem wird vorgeschlagen, dass Benchmark-Anbieter bis 2022 dafür sorgen sollten, dass alle bereitgestellten und veröffentlichten Benchmarks an die in EU-Rechtsvorschriften umgesetzten Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen anglichen werden und dies nach einer standardisierten Methode (delegierter Rechtsakt) erfolgt.

Es wird auch vorgeschlagen, dass zwei Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung ein Bericht erstellt werden soll, in dem analysiert wird, ob die Gebühren, die von den Benchmark-Anbietern verrechnet werden, völlig transparent und nichtdiskriminierend sind und auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten berechnet werden. Die EU-Kommission soll in diesem Zusammenhang einen delegierten Rechtsakt erlassen können, in dem Kriterien für transparente, nichtdiskriminierende und auf tatsächlichen Kosten basierende Gebühren festgelegt werden.