Michael Erneggerzuletzt aktualisiert am 18.01.2017
Mit der 4. EU-Geldwäscherichtlinie werden die Empfehlungen der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU umgesetzt
Kundmachung der RL 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Verordnung 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers
Aktionsplan Intensivierung Terrorismusbekämpfung
Kommissionsvorschlag Änderung 4. EU-Geldwäscherichtlinie
Entwurf FM-GwG Beschluss Ministerrat
Aktionsplan der EU-Kommission zur Intensivierung der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung - möglicherweise Novellierung der GW-Richtlinie