Die EU-Kommission hat eine Verschiebung der Anwendbarkeit der Regulatorischen Technischen Standards (RTS) zur Disclosure-VO auf 1.1.2023 angekündigt.
In einem Brief an Rat und Parlament hat die EU-Kommission (KOM) angekündigt, dass sie die Anwendbarkeit der RTS zur Disclosure-VO nochmals verschieben wird, nämlich auf 1.1.2023. Laut den Ausführungen der KOM soll die erste Referenzperiode für die neuen Veröffentlichungspflichten zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (principal adverse impacts – PAI) daher das Kalenderjahr 2022 sein.
Die FMA hält in ihrer diesbezüglichen Mitteilung fest, dass die nunmehr geplante Anwendbarkeit der RTS mit 01.01.2023 keine Auswirkungen auf die bereits bestehende grundsätzliche Anwendbarkeit der Disclosure-VO seit 10.03.2021 und der in ihr normierten Offenlegungspflichten hat. Eine prinzipienbasierte Einhaltung durch Finanzmarktteilnehmer*innen und Finanzberater*innen sei daher schon jetzt rechtlich erforderlich.