Information ist nicht alles – aber sie verschafft einen Vorsprung. Vor allem dann, wenn sie aktuell, am Punkt und fachlich fundiert ist. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden: online, telefonisch und persönlich.
„focus“ bietet einen Gesamtüberblick zu laufenden Begutachtungsverfahren regulatorischer Vorhaben und weiteren aktuelle Themen.
Corona im focus: Hier finden Sie laufend aktualisiert einen Gesamtüberblick über bankrelevante regulatorische Maßnahmen nationaler und europäischer Aufsichtsbehörden, Zentralbanken und Regulatoren sowie Links zu wesentlichen Informationsplattformen im Zusammenhang mit der Coronakrise.
Geldwäscheprävention: Gesetzesvorhaben der EU-Kommission mit 3 Verordnungen und einer Richtlinie zur Neugestaltung der Geldwäschebekämpfung
Der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren stellt für Institute eine große Herausforderung dar. Mit diesem focus möchten wir Ihnen einen Überblick über diverse nützliche Publikationen (wie etwa Leitlinien, Berichte, Methoden,...) und Tools rund um das Thema ESG-Risiken und -Faktoren geben.
Der EU Aktionsplan zu Sustainable Finance sieht unter anderem die Schaffung einer einheitlichen Begrifflichkeit „Taxonomie“ vor.
Im Zusammenhang mit dem Aktionsplan der EU-Kommission zu Sustainable Finance (auch Action plan on Financing Sustainable Growth) schlug die EU-Kommission auch Änderungen in den delegierten Rechtsakten zur MiFID II und IDD vor
Die vorgeschlagene Verordnung (Regulation on disclosures relating to sustainable investments and sustainability risks and amending Directive (EU) 2016/2341) soll für Kohärenz und Klarheit darüber sorgen, wie Finanzmarktteilnehmer (wie etwa Kreditinstitute, Vermögensverwalter, Versicherungen, Pensionsfonds) ESG-Faktoren in ihrem Investitionsentscheidungsprozess berücksichtigen.
Die Aktionärsrechte-Richtlinie (Shareholder Rights Directive – SHRD) zielt darauf ab, börsennotierten Gesellschaften die direkte Kommunikation mit ihren Aktionären zu erleichtern und die Übermittlung von Informationen vom Emittenten über Intermediäre zum Aktionär und retour zu verbessern.
Rechtliche und technische Unterlagen und Spezifikationen für die Meldungen gemäß KontRegG und KapMeldeG
Die neue Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ersetzt und ergänzt die ursprüngliche Zahlungsdienstrichtlinie aus dem Jahre 2007 die EU-weit den Rechtsrahmen für Zahlungsdienstleistungen festlegt.
Mit dem VZKG wird die EU-Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (EU-Zahlungskontorichtlinie) umgesetzt werden.
Mit der Richtlinie hat die EU einerseits auf die terroristische Bedrohung und den zugrundeliegenden Geldströmen reagiert sowie andererseits die Bemühungen um verbesserte Transparenz im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Eigentümern verstärkt. Neu aufgenommen wurden Bestimmungen zu virtuellen Währungen.
Mit der 4. EU-Geldwäscherichtlinie werden die Empfehlungen der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU umgesetzt
„factum“ ist eine vierteljährliche Publikation zu aktuellen Entwicklungen auf dem Bankensektor.
„forum“ ist die Veranstaltungsreihe des Bankenverbandes zum persönlichen Informations- und Erfahrungsaustausch.
Aufsichts- und Prüfschwerpunkte 2023 der Integrierten Conduct- und Vertriebsaufsicht über Banken
30. März 2023Künstliche Intelligenz in Banken: Revolution oder Evolution?
17. März 2023Verwendung des WiEReG in der Praxis. Aktuelle Neuerungen.
27. Februar 2023EU-Vorschlag zu Instant Payments
18. November 2022Neue Regeln für den kollektiven Rechtsschutz
14. April 2023Was erwartet uns?
24. Jänner 2023Aktuelle Änderungen iZm den Ausreißer-Schwellen zum NII
4. April 2023Gemeinsamer Informations- und Erfahrungsaustausch für Ombudsleute zu den Lessons Learned aus fünf Jahren Beschwerdeabwicklung und -prävention
11. November 2022Einladung zum forum am 30. März 2023 im Bankenverband: Präsentation der FMA zu den Aufsichts- und Prüfschwerpunkten 2023 der Integrierten Conduct- und Vertriebsaufsicht über Banken
Durch die starke Verflechtung des österreichischen Finanzmarktes nehmen Banken eine traditionell sehr starke Rolle als Vertriebskanal von Finanzprodukten an Verbraucher ein – sie sind für ihre Kunden integrierte Anbieter unterschiedlicher Produktkategorien. Um dem integrierten Aufsichtsansatz für den Vertriebskanal Bank gerecht zu werden, hat die FMA 2018 ihre Wohlverhaltensaufsicht organisatorisch neu ausgerichtet und eine Abteilung für „Integrierte Conduct- und Vertriebsaufsicht über Banken“ eingerichtet, welche u. a. die Aufsicht über die Wohlverhaltensanforderungen bei der Erbringung von Bankdienstleistungen beaufsichtigt.
Inhalt der Veranstaltung:
Vortragende Expertinnen der FMA:
Im Anschluss an die Präsentation der FMA laden wir zu einem Imbiss und informellen Get together ein.
Anmeldungen können Sie bis Freitag, 24. März 2023 vornehmen.
Der Aufsichtsdialog ist grundsätzlich als Präsenzveranstaltung geplant. Sollte ein Bedarf an einer virtuellen Teilnahme bestehen, ersuchen wir dies bei Ihrer Anmeldung zu vermerken.
Sollten bereits im Vorfeld konkrete inhaltliche Fragestellungen bestehen, die Ihres Erachtens jedenfalls im Rahmen des Praxisdialoges mit der FMA erörtert und diskutiert werden sollen, ersuchen wir diese vorab bis Mittwoch, 22. März 2023 an zingl@bankenverband.at zu übermitteln.
Für weitere Rückfragen zur forum Veranstaltung stehen wir gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
30. März 2023
15:30–17:00 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
Großer Sitzungssaal (2. Stock, Zimmer 257)
Börsegasse 11
1010 Wien
Wer über die Zukunft nachdenkt, denkt immer auch über Künstliche Intelligenz nach. Wo wird in Banken bereits Künstliche Intelligenz eingesetzt? Wo könnte man sie einsetzen? Was ist erlaubt? Was erwartet uns?
Die Einsatzbereiche von künstlicher Intelligenz sind vielfältig. Im Alltag begegnet uns künstliche Intelligenz in verschiedensten Formen – zB bei Smartphone-Apps, bei selbstfahrenden Autos, beim Selbstzahlterminal an der Supermarktkasse oder auch bei medizinischen Anwendungen. Ihr Einsatz hat enorme Auswirkungen auf die verschiedensten Lebensbereiche und wird unsere Zukunft deutlich mitbestimmen.
Unser Fokus liegt darauf, was der „Zukunftstrend Künstliche Intelligenz“ für Banken bedeutet:
Vortragende:
Im Anschluss an die Veranstaltung freuen wir uns, Ihnen die Möglichkeit zum Networking bei uns zu bieten.
Anmeldungen können Sie bis Freitag, den 10. März 2023 vornehmen. Achtung: da es eine Präsenzveranstaltung ist, gibt es eine begrenzte Teilnehmer*innen-Anzahl! Die Plätze werden nach dem Prinzip „first come, first served“ vergeben. Die Vor-Ort-Veranstaltung findet unter Berücksichtigung der aktuellen COVID-19 Maßnahmen statt.
Ihre Ansprechpartnerinnen im Bankenverband:
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Dr. Valeska Grond-Szucsich LL.M. und Mag. Doris Zingl M.B.L.
17. März 2023
09:00–11:00 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
Börsegasse 11, 2. Stock, Zi. 257
1010 Wien
Mit dem WiEReG-Compliance-Packages können Dokumente, die für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlich sind, an das Register übermittelt und von verpflichteten Unternehmen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten eingesehen und verwendet werden können. Um die Vorteile von Compliance Packages nutzen zu können ist es wichtig mit ihrer Handhabung in der Praxis vertraut zu sein.
Vor diesem Hintergrund dürfen wir Sie im Rahmen unserer forum-Veranstaltungen zu einem Vortrag von Herrn Mag. Alexander Peschetz, Bundesministerium für Finanzen, Leitung Abteilung III/12, WiEReG – Registerbehörde in den Bankenverband einladen zu können.
Thema und Inhalt des forum WiEReG:
Verwendung des WiEReG in der Praxis – aktuelle Neuerungen
• Feststellung und Überprüfung von wirtschaftlichen Eigentümern mit Hilfe des WiEReG
• WiEReG Compliance-Packages – Erfahrungen und Handhabung in der Praxis
• Möglichkeiten der technischen Anbindung an das WiEReG – Webservice, Änderungsdienst
• Vernetzung der Register auf Europäischer Ebene.
Das forum ist grundsätzlich als Präsenzveranstaltung zum Informations- und Erfahrungsaustausch geplant. Sollte ein Bedarf an einer virtuellen Teilnahme bestehen, ersuchen wir dies bei Ihrer Anmeldung zu vermerken. Anmeldungen zum forum WiEReG ersuchen wir an bv@bankenverband.at zu richten oder direkt über unsere Website auf https://www.bankenverband.at/mitgliederbereich/forum/ vorzunehmen.
Sollten bereits im Vorfeld konkrete inhaltliche Fragestellungen bestehen, die Ihres Erachtens jedenfalls im Rahmen des forums erörtert und diskutiert werden sollen, ersuchen wir diese vorab bis Donnerstag, den 23. Februar 2023 an ernegger@bankenverband.at zu übermitteln.
Für weitere Rückfragen zur Veranstaltung stehen wir gerne zur Verfügung.
27. Februar 2023
13:00–15:00 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
Börsegasse 11
2. Stock, Zimmer 257
1010 Wien
Präsentation der Inhalte der Verordnung zu Echtzeitüberweisungen
Ende Oktober hat die EU-Kommission ihren Verordnungsvorschlag zu Instant Payments vorgelegt, mit dem die Kommission die vollständige Einführung eines Echtzeitzahlungssystem in der EU durchsetzen möchte.
Mit dem Vorschlag sind erhebliche Konsequenzen für den Zahlungsverkehr verbunden, nicht zuletzt soll es in Zukunft eine gesetzliche Verpflichtung zum Angebot von Echtzeitüberweisungen geben und Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung gesetzt werden.
Im Rahmen unserer forum Veranstaltung sollen die wichtigsten Inhalte der Verordnung vorgestellt und diskutiert werden.
Das forum findet online (per MS-Teams) als Webinar statt. Anmeldungen zur Veranstaltung können Sie bis Mittwoch, 15.11.2022 vornehmen. Der MS-Teams-Link wird Ihnen zeitgerecht zugesandt.
Vortragender und Ansprechpartner im Bankenverband:
Mag. Michael Ernegger
+43 1 535 1771 – 28
ernegger@bankenverband.at
Für weitere Rückfragen zur Veranstaltung stehen wir gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Mag. Michael Ernegger
18. November 2022
09:30–10:45 Uhr
Einladung zum forum „EU-Verbandsklagen-Richtlinie – neue Regeln für den kollektiven Rechtsschutz“ am 14. April 2023 im Bankenverband
Kollektiver Rechtsschutz ist spätestens seit dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals in aller Munde. Daher hat der europäische Gesetzgeber im Rahmen seiner EU-Verbandsklagen-Richtlinie Rahmenbedingungen für einen europäischen Mindeststandard für Verbandsklagen vorgegeben. Die aktuelle EU-Verbandsklagen-Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten ab dem Juni 2023 im nationalen Recht ein neues Instrument zur kollektiven Geltendmachung von Verbraucheransprüchen vorzusehen. Mit einer neuen Verbandsklage auf Abhilfe werden Verbraucherschutzverbände dann die Möglichkeit haben neben den bisherigen Verbandsklagen auf Unterlassung auch Verbandsklagen auf Abhilfe in Form von Schadenersatz, Vertragsaufhebung oder Rückgewähr einzubringen.
Im Rahmen des forum EU-Verbandsklagen-Richtlinie - neue Regeln für den kollektiven Rechtschutz werden wir die wesentlichen Inhalte der EU-Verbandsklagen-Richtlinie vorstellen sowie einen Ausblick auf die angedachte Umsetzung in Österreich geben.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Vortragende:
Mag. Doris Zingl, M.B.L.-HSG / Bankenverband
Ihre Ansprechpartnerin im Bankenverband:
Mag. Doris Zingl, M.B.L.-HSG
Tel.: 01 5351771 43
eMail: zingl@bankenverband.at
Anmeldungen können Sie bis Mittwoch, 12. April 2023 vornehmen.
Das forum zur neuen EU-Verbandsklage-Richtlinie ist grundsätzlich als Präsenzveranstaltung geplant. Sollte ein Bedarf an einer virtuellen Teilnahme bestehen, ersuchen wir dies bei Ihrer Anmeldung zu vermerken. Diesfalls können wir alternativ zur Vor-Ort-Veranstaltung anbieten das forum über einen MS Teams-Weblink mitzuverfolgen.
Für weitere Rückfragen zur forum Veranstaltung stehen wir gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns, Sie bei unserer forum Veranstaltung begrüßen zu können!
14. April 2023
09:00–10:30 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
Börsegasse 11
2. Stock, Zimmer 257
1010 Wien
Einladung zum forum am 24. Jänner 2023: Die EU-Datenstrategie: Was erwartet uns? Überblick über aktuelle und in Planung befindliche europäische Regulierungsvorhaben
Parallel zu den großen Vorgaben der offiziellen EU-Datenstrategien
gibt es zahlreiche sektorspezifische Regelungen (z. B. für Zahlungsdienstleister), die den datenschutzrechtlichen Rahmen, in welchem wir uns aktuell und künftig bewegen, bestimmen.
Unser forum zur EU-Datenstrategie gibt einen Überblick über die aktuellen und die in Planung befindlichen europäischen Regulierungsvorhaben, insbesondere den Entwurf des Data Acts und den bereits beschlossenen Data Governance Act. In welchem Verhältnis stehen die (geplanten) Rechtsakte zueinander und zur DSGVO? Welche neuen Rollen und Definitionen werden diskutiert? Was ist künftig bei der Verarbeitung von personenbezogenen und von nicht personenbezogenen Daten mitzudenken?
Vortragender:
MMag. Norbert Amlacher, Rechtsanwalt bei andréewitch & partner, Leiter der Arbeitsgruppe „Daten & Recht“ bei der Data Intelligence Offensive (DIO), Landesgruppenvorstand der Arbeitsgemeinschaft für Datenverarbeitung (Austrian Digital Value - ADV)
Ihre Ansprechpartnerin im Bankenverband:
Dr. Valeska Grond-Szucsich, LL.M.
Tel.: 01 5351771 26
eMail: grond@bankenverband.at
Anmeldungen können Sie bis Freitag, 20. Jänner 2023 vornehmen.
Bis zum 20. Jänner 2023 können Sie auch gern Diskussionspunkte und Fragestellungen per eMail an grond@bankenverband.at senden.
Die Vor-Ort-Veranstaltung findet unter Berücksichtigung der dann aktuellen COVID-19 Maßnahmen statt.
Alternativ zur Vor-Ort-Veranstaltung bieten wir an, das forum über einen MS Teams Weblink mitzuverfolgen. Bitte teilen Sie uns im Zuge Ihrer Anmeldung (Kommentarfeld) mit, ob Sie in Person oder online teilnehmen möchten. Der Link zum Einstieg wird zeitgerecht vor der Veranstaltung an die angemeldeten TeilnehmerInnen ausgesendet.
Wir freuen uns, Sie bei unserer forum Veranstaltung begrüßen zu können!
24. Jänner 2023
10:00–11:30 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
Börsegasse 11
2. Stock, Zimmer 257
1010 Wien
Am 20. Oktober veröffentlichte die EBA ein Paket regulatorischer Dokumente zum Management von Zinsrisiken (IRRBB) und Credit Spread-Risiken (CSRBB) im Bankbuch inklusive Outlier Tests. Die neuen Vorgaben sind per 30.06.2023 (IRRBB) bzw. 31.12.2023 verpflichtend anzuwenden. Vor allem die Änderungen iZm den Ausreißer-Schwellen zum NII sorgen für Diskussionen bei österreichischen Instituten. Viele heimische Banken werden vor dem Hintergrund der letztjährigen Zinsentwicklungen zwangsläufig als Ausreißer deklariert werden.
Das forum wird hybrid stattfinden und richtet sich in erster Linie an Mitarbeiter im Risikomanagement.
Inhaltlich wird Stephan Egger / Senior Manager der KPMG durchführen.
Wir ersuchen um Anmeldung bis Montag, den 27. März 2023 direkt über unsere Website, und um Bekanntgabe, ob Sie Online oder vor Ort teilnehmen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Mag. Bernhard Freudenthaler
4. April 2023
10:00–12:00 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
Börsegasse 11, 2. Stock, Zi. 257
1010 Wien
Einladung zum Praxisdialog mit Gastvortragenden der FMA
Um einen angemessenen Schutz der Verbraucher und ein Mindestmaß an aufsichtlicher Konvergenz in der EU sicherzustellen, publizierte das Joint Committee (JC) der Europäischen Aufsichtsbehörden 2014 Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel (ESMA) und das Bankwesen (EBA). Seit der Umsetzung in BWG und VERA-V ergaben sich zahlreiche Änderungen wie beispielsweise beim Beschwerdebegriff oder den Meldekategorien, die neben fünf Jahren intensiver Aufsichtserfahrung zum Beschwerdemanagement, den „Lessions Learned“ aus der Praxis und Überlegungen zur Beschwerdevermeidung durch Finanzbildung sowie der Präventionsarbeit der FMA-Verbraucherinformation zum Anlagebetrug einen spannenden Rahmen für diese forum Veranstaltung bilden. Die in Abstimmung mit der FMA geplante forum Veranstaltung richtet sich vor allem an Leiterinnen und Leiter von Beschwerde- bzw. Ombudsstellen in den Mitgliedsinstituten.
Vortragende Expertinnen der FMA:
Ablauf:
09:30 – 10:00 Come together – Faschingskrapfen und Kaffee
10:00 – 12:00 Vorträge, Diskussion und Erfahrungsaustausch
12:00 – 12:45 Lunchbuffet – Ausklang
Der Aufsichtsdialog ist grundsätzlich als Präsenzveranstaltung zum Informations- und Erfahrungsaustausch geplant. Sollte ein Bedarf an einer virtuellen Teilnahme bestehen, ersuchen wir dies bei Ihrer Anmeldung zu vermerken.
Sollten bereits im Vorfeld konkrete inhaltliche Fragestellungen bestehen, die Ihres Erachtens jedenfalls im Rahmen des Praxisdialoges mit der FMA erörtert und diskutiert werden sollen, ersuchen wir diese vorab bis
Für weitere Rückfragen zur Veranstaltung stehen wir gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Roman Molva
11. November 2022
10:00–12:00 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
Börsegasse 11
2. Stock, Zimmer 257
1010 Wien