Der Verband österreichischer Banken und Bankiers vergibt für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten, die geeignet sind, das österreichische Bankwesen zu fördern, den Preis des Verbandes österreichischer Banken und Bankiers für Arbeiten im Bereich des Wirtschafts- und Bankrechts in der Höhe von insgesamt € 25.000,-

Teilnahmebedingungen 2024

1.  Die Bewerber/Bewerberinnen dürfen das 40. Lebensjahr bei Einreichung noch nicht vollendet haben.

2.  Die wissenschaftliche Arbeit muss im Rahmen eines Studiums, einer Habilitation oder einer Forschungstätigkeit an einer österreichischen Universität, österreichischen Fachhochschule oder sonstigen österreichischen Forschungseinrichtung erstellt worden sein oder thematisch einen Bezug zu spezifisch österreichischen Rechts- und Wirtschaftsfragen haben. Angenommen werden insbesondere Habilitationen, Dissertationen, Diplom- oder Magister(Master)arbeiten.

3. Die eingereichte Arbeit ist in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Eine Ausfertigung muss als Druckwerk in Papierform in gebundener Ausgabe vorgelegt und die zweite Ausfertigung muss in elektronischer Form übermittelt werden.
Der Bankenverband speichert die eingereichte Arbeit in elektronischer Form ab. Prämierte Arbeiten werden nach der Preisverleihung auch als Druckwerk aufgehoben. Falls die eingereichte Arbeit schon publiziert ist, darf ihre Veröffentlichung nicht länger als ein Jahr vor der Bewerbung zurückliegen.

Die Arbeit muss bis

spätestens Ende Jänner 2024

beim Verband österreichischer Banken und Bankiers, 1010 Wien, Börsegasse 11 in einem verschlossenen Umschlag und elektronisch an bv@bankenverband.at übermittelt werden; frühere Einreichungen sind erwünscht. Die Frist kann vom Präsidium des Bankenverbandes erstreckt werden.

Der Arbeit ist ein kurzer Lebenslauf des Verfassers/der Verfasserin, sowie allfällige Gutachten, die anlässlich Ihrer akademischen Beurteilung verfasst wurden, beizulegen. Die gesamte Einreichung wird vertraulich behandelt. Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe der eingereichten Arbeiten.

Für den Fall, dass die vorgelegte Arbeit auch bei anderen Institutionen, die Preise stiften, eingereicht oder aber bereits prämiiert wurde, haben die Bewerber/Bewerberinnen dies unverzüglich mitzuteilen, gegebenenfalls bereits in ihrem Bewerbungsschreiben festzuhalten. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeit während des laufenden Verfahrens bei einer anderen Institution zum Zweck der Preisverleihung eingereicht wird.

4.  Über die Zuerkennung des Preises entscheidet eine Jury des Bankenverbandes. Die Jury kann vor der Zuerkennung des Preises die Meinung von anerkannten Fachleuten einholen. Bei gleichwertigen Arbeiten ist der praxisbezogenen der Vorzug zu geben.

5.  Die Jury ist berechtigt, den Preis auf mehrere Verfasser/Verfasserinnen zu verteilen; sie kann auch von der Zuerkennung des Preises absehen, wenn sie zu der Überzeugung kommt, dass keine preiswürdige Arbeit vorliegt.

6.  Die Jury entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Ihre Entscheidung ist endgültig und unterliegt keinerlei Anfechtung, insbesondere auch nicht vor Gericht.

7.  Die Teilnehmer verpflichten sich für den Fall, dass sie Preisträger/Preisträgerin des Preises des Verbandes österreichischer Banken und Bankiers für Arbeiten im Bereich des Wirtschafts- und Bankrechtes werden, selbst keine Presse-Aussendungen in die Wege zu leiten oder zu veranlassen, in denen nicht – so wie im Jahresbericht des Bankenverbandes – alle Preisträger/Preisträgerinnen genannt werden.   

8.  Der Verband österreichischer Banken und Bankiers erlaubt sich, Preisträger/Preisträgerinnen einzuladen, über das Thema ihrer Arbeit einen Vortrag zu halten.

 

Unsere Presseaussendung vom 6. Juni 2023 zum Bankenverbandspreis 2023 finden Sie unter folgendem Link.