Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben ein Konsultationspapier zu Änderungen bei den Offenlegungen des RTS zur SFDR veröffentlicht

Die Änderungen betreffen folgende Punkte:

  • Erweiterung der Liste allgemeiner sozialer Indikatoren für die Offenlegung der wichtigsten negativen Auswirkungen (PAI) von Investitionsentscheidungen auf die Umwelt und die Gesellschaft, wie z. B. Erträge aus nicht kooperativen Steuergebieten oder Eingriffe in die Gründung von Gewerkschaften;
  • Verfeinerung des Inhalts anderer PAI und ihrer jeweiligen Definitionen, der anwendbaren Methoden und Berechnungsformeln sowie der Darstellung des Anteils von Informationen, die direkt von investierten Unternehmen, Staaten, supranationalen Organisationen oder Immobilienvermögen abgeleitet werden;
  • Hinzufügung von Angaben zu Dekarbonisierungszielen von Produkten, einschließlich der Zwischenziele, des Ambitionsniveaus und der Art und Weise, wie das Ziel erreicht werden soll.
  • Verbesserung der Angaben zu „Do no significant harm“ bei nachhaltigen Investitionen
  • Vereinfachung der Vorlagen für vorvertragliche Informationen und regelmäßigen Berichte und
  • weitere technische Anpassungen, u. a. in Bezug auf die Behandlung von Derivaten, die Definition gleichwertiger Informationen und die Bestimmungen für Finanzprodukte mit zugrunde liegenden Anlageoptionen.

Die ESAs planen den Endbericht zur Überarbeitung des RTS zur SFDR im Oktober 2023 an die Kommission zu übermitteln.