Michael Erneggerzuletzt aktualisiert am 09.07.2018
Die neue Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ersetzt und ergänzt die ursprüngliche Zahlungsdienstrichtlinie aus dem Jahre 2007 die EU-weit den Rechtsrahmen für Zahlungsdienstleistungen festlegt.
Kundmachung PSD 2 im EU-Amtsblatt
EBA: bis spätesten 13.01.2017 Übermittlung der Entwürfe für Technische Regulierungsstandards für die Authentifizierung und die Kommunikation an die Kommission - Veröffentlichung am 23.02.2017
Kommission überarbeitet EBA-Vorschlag; Weiterleitung an EU-Parlament und Rat. Anwendung der Technischen Regulierungsstandards für die Authentifizierung und die Kommunikation 18 Monate nach Erlassung durch EU-Kommission.
Ende der Umsetzungsfrist der RL in nationales Recht
Ministerrat beschließt Vorlage zu ZaDiG 2018, parlamentarische Behandlung
Inkrafttreten ZaDiG 2018
Einbeziehung von Zahlungsauslösediensten und Kontoinformationsdiensten; Rahmen für Authentifizierung und Kommunikation