zuletzt aktualisiert am 03.09.2020


Die Aktionärsrechte-Richtlinie (Shareholder Rights Directive – SHRD) zielt darauf ab, börsennotierten Gesellschaften die direkte Kommunikation mit ihren Aktionären zu erleichtern und die Übermittlung von Informationen vom Emittenten über Intermediäre zum Aktionär und retour zu verbessern.

Sie umfasst 4 Themenblöcke:

  1. Identifizierung der Aktionäre (zur Ermöglichung einer direkten Kommunikation zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären) sowie die Übermittlung von Informationen und die Erleichterung der Ausübung der Stimmrechte
  2. Gesteigerte Transparenzpflicht für institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater zur Ermöglichung einer informierten Anlegerentscheidung
  3. Vergütungspolitik und Vergütungsbericht: Recht auf Abstimmung der Hauptversammlung über die Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung (Vorstand und Aufsichtsrat) (say on pay)
  4. Regelungen iZm Geschäften mit nahestehenden Unternehmen oder Personen (related party transactions)

In der SHRD wird die Kommission auch zur Erlassung von einer Durchführungsverordnung zur Festlegung von Mindestanforderungen in Bezug auf die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte ermächtigt. Diese Durchführungsverordnung konkretisiert einige Begriffe bzw Fristen und legt gewisse Mindestanforderungen für den Austausch zwischen den beteiligten Parteien fest.

Die SHRD wurde 2017 beschlossen und ist von den Mitgliedstaaten bis Juni 2019 in nationales Recht umzusetzen.


Zeitleiste

20.05.2017

Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt

04.09.2018

Veröffentlichung der Durchführungsverordnung zur Festlegung der Mindestanforderungen in Bezug auf die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte

Februar 2019

Umsetzungsentwurf BMF zu den ersten 2 oben angeführten Themenblöcken

April 2019

Umsetzungsentwurf BMJ zu den Themenblöcken 3 + 4

15.05.2019

BMF-Teil wird im Nationalrat eingebracht und dem Finanzausschuss zugewiesen

12.06.2019

BMJ-Teil als selbständiger Antrag im Parlament eingebracht und dem Justizausschuss zugewiesen

25.06.2019

Sitzung Finanzausschuss

26.06.2019

Sitzung Justizausschuss

Juli 2019

Beschluss im Parlament

Juli 2019

Veröffentlichung Amtsblatt

31.08.2020

ESMA veröffentlicht Übersicht über nationale Schwellen zur Aktionärsidentifizierung




Umsetzungsstatus

100%


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