Mag. Simone Nemeskalzuletzt aktualisiert am 01.12.2021
Im Zusammenhang mit dem Aktionsplan der EU-Kommission zu Sustainable Finance (auch Action plan on Financing Sustainable Growth) schlug die EU-Kommission auch Änderungen in den delegierten Rechtsakten zur MiFID II und IDD vor
Durch diese Vorschläge soll die Nachhaltigkeit in der Kundenberatung bzw. Eignungsprüfung einfließen. Hierbei werden verschiedene Begriffe wie etwa „ESG-Präferenzen“, „ökologisch nachhaltige Investition“ etc. definiert, und es wird festgehalten, dass die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden im Zuge der Anlageberatung erhoben und berücksichtigt werden sollen.
Die finalen Entwürfe dazu wurden von der EU-Kommission bereits veröffentlicht. Die EU-Kommission an die Delegierten VO erst offiziell annehmen, wenn die neuen Regeln über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken (siehe Verordnung zur Offenlegung) verabschiedet wurden. Hinzu kommt dann noch die dreimonatige Widerspruchsfrist vom Europäischen Parlament und dem Rat. Die Änderungen sollen dann 12 Monate nach Inkrafttreten zur Anwendung kommen.
Veröffentlichung erster Entwurf
Veröffentlichung der finalen Entwürfe
Veröffentlichung Offenlegungs-VO
Veröffentlichung der Delegierten Rechtsakte im EU-Amtsblatt
Anwendbarkeit der Delegierten Rechtsakte [DelVO MiFID II + IDD: 2.8.2022, DelRL MiFID II: 22.11.2022, Berichtigung DelVO MiFID II (Organisationsvorschriften): 22.8.2022, DelRL OGAW + AIFM: 1.8.2022]
Bis 21.8.2022
Nationale Umsetzung der delegierten Richtlinie zur MiFID II