Mag. Simone Nemeskalzuletzt aktualisiert am 22.11.2023
Die vorgeschlagene Verordnung (Regulation on disclosures relating to sustainable investments and sustainability risks and amending Directive (EU) 2016/2341) soll für Kohärenz und Klarheit darüber sorgen, wie Finanzmarktteilnehmer (wie etwa Kreditinstitute, Vermögensverwalter, Versicherungen, Pensionsfonds) ESG-Faktoren in ihrem Investitionsentscheidungsprozess berücksichtigen.
Inwieweit sich die Investitionsentscheidungen an den ESG-Zielen ausrichten und in welcher Weise diesen Pflichten nachgekommen wird, ist von den Finanzmarktteilnehmern nachzuweisen und offenzulegen. Die vorgeschlagenen Regeln decken alle von den oben genannten Unternehmen angebotenen Finanzprodukte und Dienstleistungen (individuelle Portfolioverwaltung und -beratung) ab, unabhängig davon, ob die Unternehmen mit diesen Produkten Nachhaltigkeitsanlageziele verfolgen oder nicht.
Die in der Verordnung vorgesehenen Pflichten sollen mittels delegierter Rechtsakte konkretisiert werden.
Veröffentlichung des Entwurfes
Politische Einigung EU-Parlament und EU-Mitgliedsstaaten
Annahme durch das EU-Parlament
Veröffentlichung im Amtsblatt
Konsultation der RTS-Entwürfe
Veröffentlichung der delegierten Rechtsakte - Verzögerung voraussichtlich bis Mitte/Ende 2021
Veröffentlichung RTS-Entwurf für Taxonomie-bezogenen Offenlegungen und Start der Konsultation
Veröffentlichung finaler Bericht zu RTS zu Taxonomie-bezogenen Offenlegungen
Verabschiedung der RTS durch die KOM und nach Verstreichung der Einspruchsfrist für Rat und Parlament Veröffentlichung im EU-Amtsblatt
Veröffentlichung der RTS im Amtsblatt
Anwendbarkeit der RTS
2023/24
Überarbeitung der RTS (Konkretisierung PAI und Erweiterung um Offenlegungen zu Atom und Gas)