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80%


Nächste Schritte


2023/24

Überarbeitung der RTS (Konkretisierung PAI und Erweiterung um Offenlegungen zu Atom und Gas)


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zuletzt aktualisiert am 30.07.2024


Die vorgeschlagene Verordnung (Regulation on disclosures relating to sustainable investments and sustainability risks and amending Directive (EU) 2016/2341) soll für Kohärenz und Klarheit darüber sorgen, wie Finanzmarktteilnehmer (wie etwa Kreditinstitute, Vermögensverwalter, Versicherungen, Pensionsfonds) ESG-Faktoren in ihrem Investitionsentscheidungsprozess berücksichtigen.

Inwieweit sich die Investitionsentscheidungen an den ESG-Zielen ausrichten und in welcher Weise diesen Pflichten nachgekommen wird, ist von den Finanzmarktteilnehmern nachzuweisen und offenzulegen. Die vorgeschlagenen Regeln decken alle von den oben genannten Unternehmen angebotenen Finanzprodukte und Dienstleistungen (individuelle Portfolioverwaltung und -beratung) ab, unabhängig davon, ob die Unternehmen mit diesen Produkten Nachhaltigkeitsanlageziele verfolgen oder nicht.

Die in der Verordnung vorgesehenen Pflichten sollen mittels delegierter Rechtsakte konkretisiert werden.


Zeitleiste

Mai 2018

Veröffentlichung des Entwurfes

März 2019

Politische Einigung EU-Parlament und EU-Mitgliedsstaaten

Herbst 2019

Annahme durch das EU-Parlament

09.12.2019

Veröffentlichung im Amtsblatt

April bis August 2020

Konsultation der RTS-Entwürfe

Bis Ende 2020

Veröffentlichung der delegierten Rechtsakte - Verzögerung voraussichtlich bis Mitte/Ende 2021

März 2021

Veröffentlichung RTS-Entwurf für Taxonomie-bezogenen Offenlegungen und Start der Konsultation

Herbst 2021

Veröffentlichung finaler Bericht zu RTS zu Taxonomie-bezogenen Offenlegungen

Bis Ende 2021/Anfang 2022

Verabschiedung der RTS durch die KOM und nach Verstreichung der Einspruchsfrist für Rat und Parlament Veröffentlichung im EU-Amtsblatt

Juli 2022

Veröffentlichung der RTS im Amtsblatt

01.01.2023

Anwendbarkeit der RTS