Warum will die Bank in bestimmten Fällen so viel von ihren Kundinnen und Kunden wissen?

Um zu verhindern, dass Banken zur Geldwäsche und zur Finanzierung von Terrorismus genutzt werden, wurden auf nahezu der ganzen Welt Regeln eingeführt. Für den EU-Raum gilt seit 2015 die einheitliche 4. Geldwäsche-Richtlinie, aus der sich ein eigenes österreichisches Geldwäschegesetz ableitet. Es verpflichtet alle Finanzunternehmen, Geldwäsche zu verhindern und umfasst auch Unternehmen und Berufstätige außerhalb des Finanzsektors – zum Beispiel Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler und Glücksspielgesellschaften. Das Gesetz stellt hohe Anforderungen daran, dass die Bank ihre Kundinnen und Kunden und deren Bankgeschäfte gut kennt und den Zweck der verschiedenen Transaktionen versteht – deshalb auch der Begriff „Know Your Customer (KYC)“. Dazu stellt die Bank Fragen. Sämtliche Informationen, die die Bank von ihren Kundinnen und Kunden in diesem Zusammenhang erhält, werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Bankgeheimnis. [Verlinkung zu Dokument mit Fragen]