„Die BankkundInnen werden in Österreich wie gewohnt versorgt. Die Mitgliedsinstitute des Bankenverbandes arbeiten rund um die Uhr, um die Bargeldversorgung weiterhin flächendeckend und unverändert sicherzustellen und den Zahlungsverkehr mit allen Bezahlmöglichkeiten zu gewährleisten. Bei Überbrückungsfinanzierungen ist es das erklärte Ziel der Banken, ihren KundInnen unbürokratisch und rasch eine passende Lösung und Hilfestellung anzubieten.“ Dr. Gerald Resch, Generalsekretär des Bankenverbandes

Auch in Zeiten der aktuellen, durch das Coronavirus verursachten Krise sind die Aktienbanken in Österreich bemüht, neben einer flächendeckenden Bargeldversorgung und einem uneingeschränkt funktionierenden Zahlungsverkehr die Finanzierungskanäle für Private und Unternehmen offen zu halten. So werden nach entsprechender Prüfung Kredite umgeschuldet, Stundungen vereinbart, zusätzliche Finanzierungen eingeräumt und Aufschübe bei Leasingverträgen eingeräumt.

Auch die Oesterreichische Nationalbank bestätigt in ihrer Presseaussendung vom 23. März 2020, dass österreichische Banken die volle Verfügbarkeit des Finanzsektors sicherstellen. 

Über die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) wird etwa über einen gesonderten Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen („Sonder-KRR“) das „COVID-19-Paket“ der österreichischen Bundesregierung umgesetzt. Insgesamt stehen Unternehmen daraus zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Zahlreiche weitere Maßnahmen und Finanzierungshilfen sind in Vorbereitung und werden in Kürze bereitstehen.

„Wir lassen unsere Kundinnen und Kunden nicht im Stich. Vor allem für Unternehmen ist es jetzt besonders wichtig, Liquidität zur Verfügung zu haben, um ihre Existenz und damit eine Vielzahl von Arbeitsplätzen zu sichern“, so Bankenverbands-Generalsekretär Gerald Resch.

Unterstützungsangebote für KundInnen der Aktienbanken:

  • BankkundInnen, die Fragen zu ihrer aktuellen Finanzierungssituation haben und Überbrückungsfinanzierungen benötigen, wenden sich bitte direkt an ihre kontoführende Bank.
  • Im Gespräch mit den KundenbetreuerInnen wird die individuelle Situation geprüft und gemeinsam nach einer raschen, unbürokratischen Lösung gesucht.
  • Die KundenbetreuerInnen sind telefonisch, per E-Mail und Videokonferenz erreichbar.
  • Die persönlichen Kundenkontakte sind mit Bedachtnahme auf die Gesundheit von KundInnen und BeraterInnen eingeschränkt. Nach vorheriger Terminvereinbarung sind in Ausnahmefällen persönliche Beratungen möglich.

Wichtige Erstinformationen zu Finanzierungsmöglichkeiten finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Banken.





21. April 2020

Bund übernimmt volle Haftung für KMU-Kredite

Um den Liquiditätszugang für Klein- und Kleinstbetriebe zur Überbrückung von Engpässen weiter zu erleichtern, übernimmt die staatliche Förderbank aws ab sofort die volle Haftung für Kredite der Hausbanken. Maßgeblich ist die wirtschaftliche Lage des Unternehmens vor Beginn der COVID-19-Pandemie.

6. April 2020

Kreditstundung für Privatkunden und KleinstunternehmerInnen

Ein am 3. April 2020 verabschiedetes Gesetz ermöglicht die Stundung von Kreditraten und Zinszahlungen für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020. Entsprechende Anträge können über einfache Mitteilung an die kontoführende Bank gestellt werden.

2. April 2020

Interview: „Wir brauchen sichtbare Zeichen“

Wie funktioniert die Überbrückungshilfe für Unternehmen? Wie wird PrivatkundInnen geholfen? Was alles leisten die BankmitarbeiterInnen jetzt in der Krise? Wie wird es weitergehen? Diese und andere Fragen beantwortet Dr. Herta Stockbauer, Vorstandsmitglied des Bankenverbandes und Vorstandsvorsitzende der BKS Bank, im Interview mit Adolf Winkler, stv. Chefredakteur und Wirtschaftsressortleiter der Kleinen Zeitung Kärnten.


ab Montag, den 30.3.2020

Erleichterter Liquiditätszugang für Unternehmen

Für Unternehmen, die ihre MitarbeiterInnen zur Kurzarbeit angemeldet haben, besteht die Möglichkeit, auf Basis einer Kurzarbeitsbestätigung des Arbeitsmarktservices (AMS) innerhalb kurzer Zeit einen Überbrückungskredit über die jeweilige Hausbank zu erhalten. Damit können die Unternehmen die erforderlichen Vorfinanzierungen der MitarbeiterInnen-Gehälter leisten.

(aktualisiert am 21.4.2020)

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