Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur weiteren Förderung von nachhaltigen Investitionen veröffentlicht. Dieses beinhaltet neben den bisher noch ausstehenden Delegierten Rechtsakten zur Taxonomie-VO (inkl. zusätzlicher FAQs) und Erläuterungen zur Finanzierung der Transition auch einen Vorschlag für Vorschriften für Anbieter von ESG-Ratings.

Das im Juni 2023 veröffentlichte Maßnahmenpaket der Europäische Kommission (KOM) umfasst:

  • die ergänzenden Delegierten Rechtsakte zu den restlichen 4 Umweltzielen der Taxonomie-VO sowie
  • Änderungen/Ergänzungen an den bestehenden Delegierten Rechtsakten (Delegierter Klimarechtsakt und Delegierter Rechtsakt zur Offenlegung nach Art 8),
  • Empfehlungen zur Förderung der Finanzierung von Übergangsprojekten und -technologien sowie eine Mitteilung zum bestehenden Rahmen und  
  • einen Verordnungsvorschlag für ESG-Ratinganbieter, der die Zuverlässigkeit und Transparenz von ESG-Ratings verbessern soll.

Die ergänzenden Delegierten Rechtsakte zu den restlichen 4 Umweltzielen der Taxonomie-VO sowie die Änderungen/Ergänzungen an den bestehenden Delegierten Rechtsakten zur Taxonomie wurden von der Kommission im Wesentlichen angenommen. Die formelle Annahme erfolgt nach der Übersetzung in alle Amtssprachen. Danach haben das Europäischen Parlament und der Rat 4 Monate Zeit zur Prüfung (einmalig um zwei weitere Monate verlängerbar). Sie werden voraussichtlich ab Jänner 2024 gelten.