Mitte Dezember 2021 wurden die delegierten Rechtsakte zu den ersten beiden Umweltzielen (Klimaschutz und Klimawandelanpassung) und der delegierte Rechtsakt zu den Offenlegungen von Unternehmen (Art 8 Taxonomie-VO) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Diese gelten somit ab 1.1.2022.

Die Veröffentlichung dieser delegierten Rechtsakte hatte sich unter anderem aufgrund der anhaltenden Diskussion zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission hinsichtlich der Einbeziehung von nuklear Energie in die Taxonomie und der Anerkennung von Gas als Übergangstätigkeit verzögert. Durch die Veröffentlichung Mitte Dezember wurde zwar das rechtzeitige Inkrafttreten gewährleistet jedoch die Umsetzungsfrist für die Unternehmen erheblich verkürzt.

Die EU-Kommission veröffentlichte zusätzlich ein erstes Set an FAQs zu Art 8 Taxonomie-VO und den diesbezüglichen delegierten Rechtsakten, die den Unternehmen bei der Umsetzung helfen sollen und sich hauptsächlich mit den Offenlegungen zur Taxonomie-Fähigkeit befassen. Die Veröffentlichung weite

Die Platform on Sustainable Finance hat neben Hilfestellungen zu freiwilligen Offenlegungen zur Taxonomie-Fähigkeit auch die Zuordnung der alternativen NACE-Klassifikation zur EU-Taxonomie veröffentlicht. Diese Tabelle stellt eine vorläufige Zuordnung ausgewählter Branchenklassifizierungssysteme dar und zeigt, wie diese mit den in dem delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-VO beschriebenen Wirtschaftszweigen zusammenhängen.