7. November 2025
EU Instant Payment-Verordnung
Ein zentrales Element der neuen EU-Regelung ist die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee / VoP). Vor der Autorisierung einer SEPA-(Echtzeit)überweisung muss der angegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber des Empfängerkontos abgeglichen werden. Die Verordnung verpflichtet zudem alle Zahlungsdienstleister im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), ohne zusätzliche Gebühren, SEPA-Echtzeitüberweisungen in Euro zu empfangen und zu versenden.
Seit dem 9. Oktober 2025 muss aufgrund der EU Instant Payment-Verordnung bei jeder SEPA-Überweisung und bei jeder SEPA-Echtzeitüberweisung in Euro, vor der Zahlungsautorisierung eine Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) durchgeführt werden. Dabei wird der vom Zahler bzw. der Zahlerin angegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber bzw. der tatsächlichen Kontoinhaberin des angegebenen Empfängerkontos abgeglichen.
Die möglichen Ergebnisse dieser Prüfung sind:
- „Name stimmt überein“
- „Name stimmt nahezu überein“ – System gibt einen Hinweis
- „Name stimmt nicht überein“
- „Empfängerüberprüfung konnte nicht durchgeführt werden“ – dies kann mehrere Ursachen haben wie „das Empfängerkonto ist kein Giro-, sondern zB ein Sparkonto“ oder die Empfängerbank unterstützt vorübergehend dieses Service nicht bzw. es liegen technische Probleme vor. In diesem Fall weiß die Bank des:der Zahler:in nicht, ob die Daten korrekt sind.
Ein Überweisungsauftrag kann grundsätzlich unabhängig vom Ergebnis der Empfängerüberprüfung durchgeführt werden. Bei eventuellen Unsicherheiten sollte vor der Freigabe der Überweisung unbedingt Kontakt mit dem bzw. der Zahlungsempfänger:in aufgenommen werden, um die Angaben zu verifizieren!
Sofern Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer tätig sind, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, zusätzlich zur Kontobezeichnung einen sogenannten „Alias-Namen“ bei Ihrer Hausbank zu hinterlegen, um die Abwicklung der VoP zu erleichtern. Bitte wenden Sie sich hierfür gegebenenfalls direkt an Ihre betreuende Bank.
Diese Maßnahme soll Fehlüberweisungen und Betrugsversuchedeutlich reduzieren und die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen. Die Instant Payment-VO verändert die Haftungsregelungen zwischen Bank und Zahler nicht, macht jedoch das bestehende Risiko transparenter!
Auch seit dem 9. Oktober 2025 sind Kreditinstitute verpflichtet das Senden von Echtzeitüberweisungen innerhalb des Euroraums - rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen – ohne zusätzliche Entgelte innerhalb von Sekunden abzuwickeln.
Bereits seit dem 9. Jänner 2025 bestand die Verpflichtung, den Empfang von Echtzeitüberweisungen innerhalb des Euroraums zu ermöglichen.
Damit wurde ein einheitlicher Standard geschaffen, der den Zahlungsverkehr deutlich beschleunigt und vereinfacht. Für Privatpersonen bedeutet die neue Regelung mehr Flexibilität. Zahlungen können sofort erfolgen – etwa bei dringenden Rechnungen oder spontanen Einkäufen.
Unternehmen profitieren von einer verbesserten Liquiditätsplanung, schnelleren Zahlungseingängen und einem effizienteren Kundenservice. Online-Händler können Bestellungen schneller bearbeiten, da der Zahlungseingang sofort ersichtlich ist.
Kund:innen können individuelle Betragsgrenzen für Echtzeitüberweisungen festlegen, um sich zusätzlich vor Missbrauch zu schützen.
