Die Ombudsstelle des Verbandes österreichischer Banken und Bankiers ist eine neutrale Vermittlerin. Sie bietet Privatkunden eines Mitgliedsinstituts bei Unklarheiten im Zusammenhang mit ihren Bankgeschäften kostenlos Hilfe an und unterstützt bei der Klärung von Unstimmigkeiten.

In folgenden Fällen können Sie sich an die Ombudsstelle wenden:

Die Beschwerde richtet sich gegen ein Mitgliedsinstitut des Bankenverbandes und Sie sind der Ansicht, dass es sich um einen Fehler der Bank und/oder um Missverständnisse handelt bzw. Sie kommen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin auf keinen grünen Zweig. Beispiele:

  • Sie fühlen sich über die Höhe der Kontoführungsspesen oder über die Höhe Ihrer Kreditrate etc. nicht ausreichend informiert.
  • Ihre Beschwerde wurde bei der Bank nicht ausführlich genug behandelt.
  • Buchungen auf Ihrem Kontoauszug konnten Ihnen nicht ausreichend erklärt werden.

In folgenden Fällen kann die Ombudsstelle leider nicht für Sie intervenieren:

  • Wenn es sich um eine Bank handelt, die nicht Mitglied des Bankenverbandes ist oder die einem anderen Kreditinstitutssektor zuzurechnen ist. Hierzu zählen idR Landeshypotheken-Banken, Raiffeisenbanken, Sparkassen und Volksbanken. In diesen Fällen wenden sie sich bitte an die Ombudsstellen der Verbände des jeweils betroffenen Sektors.
  • Wenn es sich um eine wirtschaftliche bzw. geschäftspolitische Entscheidung der Bank handelt, zum Beispiel wenn man Ihnen den gewünschten Kredit nicht oder nicht in der gewünschten Höhe gewährt oder wenn Ihnen die Gebühren und Spesen sowie die Kreditzinssätze zu hoch vorkommen.
  • Wenn um Auskünfte über bestimmte Produkte und Serviceleistungen einer Bank ersucht wird. (In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die betreffende Bank.)
  • Wenn Sie bereits die Ombudsstelle Ihrer Bank mit der Angelegenheit betraut haben.
  • Wenn in dieser Angelegenheit bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist.
  • Wenn in dieser Angelegenheit bereits ein Urteil ergangen ist.

Bitte beachten Sie:

Unsere Ombudsstelle darf weder Rechtsauskünfte erteilen noch gutachterliche Stellungnahmen zu vorgelegten Streitfällen abgeben. Weiters kann überschuldeten Personen nicht geholfen werden. Dies ist Aufgabe der Schuldnerberatungsstellen (www.schuldenberatung.at).

Im Rahmen des Ombudsverfahrens steht eine Klärung bzw. konsensuale Einigung zwischen Kunden und Bank im Vordergrund. Eine bindende Entscheidung, wie sie Schlichtungsstellen fällen, ist nicht vorgesehen. In diesem Zusammenhang dürfen wir auch auf die Möglichkeit der Schlichtung vor der Gemeinsamen Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft hinweisen:

Gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft
Wiedner Hauptstraße 63, A-1045 Wien
Nähere Informationen: www.bankenschlichtung.at

Die Zuständigkeit der Gemeinsamen Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft entnehmen Sie bitte der Webseite der Bankenschlichtung.




Wie können Sie sich mit unserer Ombudsstelle in Verbindung setzen?

Richten Sie Ihre Beschwerde und ein darauf abgestelltes Anliegen bitte schriftlich an:

Mag. Roman Molva

Ombudsstelle
Verband Österreichischer Banken und Bankiers
Börsegasse 11
1010 Wien

Email: molva@bankenverband.at