Mitgliederbereich
Information ist nicht alles – aber sie verschafft einen Vorsprung. Vor allem dann, wenn sie aktuell, am Punkt und fachlich fundiert ist. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden: online, telefonisch und persönlich.



Information ist nicht alles – aber sie verschafft einen Vorsprung. Vor allem dann, wenn sie aktuell, am Punkt und fachlich fundiert ist. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden: online, telefonisch und persönlich.
„focus“ bietet einen Gesamtüberblick zu laufenden Begutachtungsverfahren regulatorischer Vorhaben und weiteren aktuelle Themen.
Der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren stellt für Institute eine große Herausforderung dar. Mit diesem focus möchten wir Ihnen einen Überblick über diverse nützliche Publikationen (wie etwa Leitlinien, Berichte, Methoden,...) und Tools rund um das Thema ESG-Risiken und -Faktoren geben.
Der EU Aktionsplan zu Sustainable Finance sieht unter anderem die Schaffung einer einheitlichen Begrifflichkeit „Taxonomie“ vor.
Im Zusammenhang mit dem Aktionsplan der EU-Kommission zu Sustainable Finance (auch Action plan on Financing Sustainable Growth) schlug die EU-Kommission auch Änderungen in den delegierten Rechtsakten zur MiFID II und IDD vor
Die vorgeschlagene Verordnung (Regulation on disclosures relating to sustainable investments and sustainability risks and amending Directive (EU) 2016/2341) soll für Kohärenz und Klarheit darüber sorgen, wie Finanzmarktteilnehmer (wie etwa Kreditinstitute, Vermögensverwalter, Versicherungen, Pensionsfonds) ESG-Faktoren in ihrem Investitionsentscheidungsprozess berücksichtigen.
Geldwäscheprävention: Gesetzesvorhaben der EU-Kommission mit 3 Verordnungen und einer Richtlinie zur Neugestaltung der Geldwäschebekämpfung
Die Aktionärsrechte-Richtlinie (Shareholder Rights Directive – SHRD) zielt darauf ab, börsennotierten Gesellschaften die direkte Kommunikation mit ihren Aktionären zu erleichtern und die Übermittlung von Informationen vom Emittenten über Intermediäre zum Aktionär und retour zu verbessern.
Rechtliche und technische Unterlagen und Spezifikationen für die Meldungen gemäß KontRegG und KapMeldeG
Die neue Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ersetzt und ergänzt die ursprüngliche Zahlungsdienstrichtlinie aus dem Jahre 2007 die EU-weit den Rechtsrahmen für Zahlungsdienstleistungen festlegt.
Mit dem VZKG wird die EU-Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (EU-Zahlungskontorichtlinie) umgesetzt werden.
Mit der Richtlinie hat die EU einerseits auf die terroristische Bedrohung und den zugrundeliegenden Geldströmen reagiert sowie andererseits die Bemühungen um verbesserte Transparenz im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Eigentümern verstärkt. Neu aufgenommen wurden Bestimmungen zu virtuellen Währungen.
Mit der 4. EU-Geldwäscherichtlinie werden die Empfehlungen der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU umgesetzt
Corona im focus: Hier finden Sie laufend aktualisiert einen Gesamtüberblick über bankrelevante regulatorische Maßnahmen nationaler und europäischer Aufsichtsbehörden, Zentralbanken und Regulatoren sowie Links zu wesentlichen Informationsplattformen im Zusammenhang mit der Coronakrise.
„factum“ ist eine vierteljährliche Publikation zu aktuellen Entwicklungen auf dem Bankensektor.




„forum“ ist die Veranstaltungsreihe des Bankenverbandes zum persönlichen Informations- und Erfahrungsaustausch.
Arbeitsrechtliche Aspekte und lohngestaltende Herausforderungen
9. Dezember 2025Eine der zentralen Fragestellungen des AI Acts ist die Einordnung eines Systems künstlicher Intelligenz als Hochrisiko-System. Die gesetzlichen Vorgaben sind bereits bei der Entwicklung eines KI-Systems zu berücksichtigen.
27. März 2025Überblick über die wichtigsten Neuerungen der PSR („Payment Services Regulation“)
15. Oktober 2025Überblick über die wichtigsten jedenfalls kommenden Änderungen und Wahlrechte für den nationalen Gesetzgeber
20. November 2025Praxisnahe Einblicke in die barrierefreie Gestaltung digitaler Inhalte
6. November 2025Gemeinsam mit RA Dr. Bettina Hörtner werden in diesem forum am 24.6.2025 die EBA-RTS iZm dem EU-AML-Paket thematisiert und aktuelle Praxisfragen des FM-GwG diskutiert.
24. Juni 2025Einladung zum Informations- und Erfahrungsaustausch für Personalverantwortliche
Mit spätestens 7. Juni 2026 ist die EU-Entgelttransparenz-RL innerstaatlich umzusetzen, um das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle u.a. durch zahlreiche Informations-, Veröffentlichungs– und Berichtspflichten, aber auch durch stärkere Rechtsdurchsetzungsmechanismen zu verringern. Mit welchen konkreten Anforderungen Arbeitgeber künftig zu rechnen haben werden, ist Gegenstand unseres
Vortragende:
zu dem wir Personalverantwortliche unserer Mitgliedsinstitute herzlich einladen. Die Veranstaltung soll neben dem informativen Teil auch Platz für ausgiebige Diskussionen und einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch bieten. Gerne können Sie uns bereits im Vorfeld Ihre
übermitteln (molva@bankenverband.at).
Wir freuen uns, Sie bei beim forum begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Mag. Roman Molva
9. Dezember 2025
14:00–17:00 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11
2. Stock, Großer Sitzungssaal (Zimmer 257)
Wir freuen uns, Sie zu diesen Fragestellungen zum forum „Was ist Hochrisiko-KI“ einladen zu dürfen:
Wann ist ein System Künstlicher Intelligenz eine Hochrisiko-KI? Welche Pflichten gelten gem. AI Act für Betreiber? Welche Pflichten gelten für Anbieter, Händler und Einführer? Gibt es über den AI Act hinausgehende gesetzliche Verpflichtungen? Inwiefern ist das für Banken relevant?
Im Rahmen des forum „Was ist Hochrisiko-KI“ geben Ihnen RA Dr. Klara Geuer und RA Dr. Ermano Geuer von der Kanzlei GEUER Rechtsanwälte einen Überblick zur Einstufung von KI-Systemen und die daraus folgenden rechtlichen Anforderungen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Dr. Valeska Grond-Szucsich LL.M.
27. März 2025
10:00–11:30 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11
2. Stock, Großer Sitzungssaal (Zimmer 257)
Wir freuen uns, Sie zum forum „PSR – was gibt es (voraussichtlich) Neues?“ einladen zu dürfen:
Die geplanten Änderungen zielen u.a. darauf ab, Zahlungsbetrug zu reduzieren, technologische Innovationen zu fördern, Verbraucher besser zu schützen und die Transparenz bei den Gebühren zu erhöhen. Was bedeutet das für die Banken?
Thema dieses forums sind insbesondere ein kurzer Überblick über den Status Quo zur PSR und die wichtigsten zivilrechtlichen Neuerungen, v.a. die aktuell in Diskussion stehenden Regelungen zum neuen Haftungsregime bei missbräuchlichen Zahlungen, Änderungen bei der starken Kundenauthentifizierung, Änderungen beim Transaktionsmonitoring und den Austausch von Betrugsdaten. Weiters wird auf die geplanten Änderungen beim Open Banking (API-Schnittstellen, neues Dashboard) eingegangen.
Vortragender Experte: RA Dr. Bernd Fletzberger, Partner und Leiter des Banking & Finance-Teams von PFR Rechtsanwälte (www.pfr.at). Dr. Fletzberger gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen der PSR, u.a. über die Autorisierung von Zahlungstransaktionen, Haftungsfragen, Transaktionsmonitoring etc.).
Sie haben die Möglichkeit zum persönlichen Austausch vor Ort. Die Veranstaltung wird hybrid abgehalten.
Bitte melden Sie sich bis 13. Oktober 2025 direkt über unsere Website an unter Angabe der Form der Teilnahme an.
Für Fragen zu der Veranstaltung stehe ich Ihnen gerne unter grond@bankenverband.at oder 01/5351771-26 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Dr. Valeska Grond-Szucsich LL.M.
15. Oktober 2025
09:00–10:30 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11
2. Stock, Großer Sitzungssaal (Zimmer 257)
Wir freuen uns, Sie zum forum „Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in Österreich“ einladen zu dürfen.
Die Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 bringt weitreichende Änderungen für das Kreditgeschäft. Die Rechtslage wird gegenüber heute komplexer und die zu erwartende Ausweitung der Regulierung bedeutet Anpassungsbedarf für die Kreditinstitute.
Uns erwarten viele Neuigkeiten, wie zB ein erweiterter Anwendungsbereich (Kleinkredite unter 200 €, zinslose Finanzierungen, „Buy now, pay later“-Modelle, etc), Bestimmungen zu Antidiskriminierung, Werbung, vorvertraglichen und vertraglichen Informationspflichten, Widerrufsrecht, Kreditwürdigkeitsprüfung, und zu Nachsichtsmaßnahmen.
Vortragende Experten:
RA Dr. Daniel Tamerl, CHG Czernich Rechtsanwälte, Leiter der Praxisgruppe Banking & Finance
Dr. Valeska Grond-Szucsich, Bankenverband, Head of Consumer Affairs and Data Protection
Thema dieses forums sind insbesondere ein Überblick über die wichtigsten jedenfalls kommenden Änderungen und Wahlrechte für den nationalen Gesetzgeber. Sollte zwischenzeitlich ein offizieller Entwurf seitens des BMJ vorliegen, wird dieser Entwurf inhaltlich präsentiert.
Sie haben die Möglichkeit zum persönlichen Austausch vor Ort. Die Veranstaltung wird hybrid abgehalten.
Anmeldungen können Sie
vornehmen. Wir ersuchen Sie höflich, bei Ihrer Anmeldung in den Anmerkungen zu vermerken, ob Sie online oder vor Ort teilnehmen wollen.
20. November 2025
09:00–10:30 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11
2. Stock, Großer Sitzungssaal (Zimmer 257)
Wir freuen uns, Sie zum forum: „Die barrierefreie Gestaltung digitaler Inhalte“ einzuladen mit Expert*innen von Accessiway
Ziel des forums ist es, praxisnahe Einblicke in die barrierefreie Gestaltung digitaler Inhalte zu geben – insbesondere vor dem Hintergrund des am 28. Juni 2025 in Kraft getretenen Barrierefreiheit Gesetzes (BaFG).
Folgende Themenschwerpunkte sind geplant:
Die ExpertInnen von AccessiWay, siehe AccessiWay Österreich – Ihre Lösung für digitale Barrierefreiheit unterstützen Banken europaweit bei allen Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Kontoauszüge, Kontoblätter, Bankomaten, SB-Kassen).
Bitte melden Sie sich
Den Link zu der Veranstaltung erhalten Sie kurz vor Beginn.
Sie haben die Möglichkeit, bis 3. November 2025 fachliche Fragen einzumelden, die wir gern sammeln und an die Expert*innen weiterleiten. Bitte senden Sie die Fragen an grond@bankenverband.at.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Dr. Valeska Grond-Szucsich LL.M.
6. November 2025
09:00–10:30 Uhr
Mit dem Inkrafttreten der CRR3/CRD6 gewinnen ESG-Risiken weiter an Bedeutung. Die FMA hat ihren Leitfaden aktualisiert und die EBA arbeitet ihre Mandate für Leitlinien zum Management von ESG-Risiken und zur ESG-Szenarioanalyse ab.
Neben den spürbaren Auswirkungen des Klimawandels und den drohenden Folgen eines weiteren Verlusts der Biodiversität hat auch die Aufnahme von ESG-Risiken und -Faktoren in den Text der CRR3/CRD6 - sei es beim Risikomanagement oder der Immobilienbewertung - dazu geführt, dass diese noch stärker in den Fokus der Aufsichtsbehörden rücken.
Welche Änderungen es bei dem FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gab und welche Maßnahmen sich aus den EBA-Leitlinien rund um ESG-Risiken ergeben, erfahren Sie bei unserem forum.
Agenda:
10 – 12 Uhr
Vorstellung des aktualisierten FMA-Leitfadens zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Vortragende:
Tina LEHNER, FMA, Senior Referentin Abt. Aufsicht über signifikante Institute
Johanna LÜTTERFELDS, FMA, Senior Referentin Abt. Internationale Angelegenheiten und Legistik
13 – 15 Uhr
EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken und zur ESG-Szenarioanalyse: Welche Anforderungen formuliert die EBA und welche Umsetzungsschritte ergeben sich daraus?
Vortragender:
Thomas GABER, KPMG, Head of Sustainable Finance
Zwischen den Vorträgen haben Sie die Möglichkeit sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu stärken.
Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Personen, die im Risikomanagement tätig sind, als auch an Personen aus anderen Fachbereichen, die mit ESG-Themen befasst sind.
Gerne können Sie uns bis zum 6. Mai 2025 auch konkrete inhaltliche Fragen übermitteln (nemeskal@bankenverband.at), auf die die Vortragenden dann bei der Veranstaltung näher eingehen können.
Für Fragen zu der Veranstaltung stehe ich Ihnen gerne unter nemeskal@bankenverband.at oder 01/5351771-32 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Mag. Simone Nemeskal
13. Mai 2025
10:00–15:00 Uhr
Bankenverband
Börsegasse 11
1010 Wien
(2. Stock - Großer Sitzungssaal)
„Was gibt es Neues zur automatisierten Bonitätsprüfung?“
Wir freuen uns sehr, Sie zu dem forum „Datenschutz aktuell“ mit RA Mag. Nino Tlapak, Partner bei Dorda Rechtsanwälte GmbH, zum Thema „Was gibt es Neues zur automatisierten Bonitätsprüfung“ einladen zu können.
Bonitätsscores von Wirtschaftsauskunfteien werden in der Praxis aus unterschiedlichen Gründen regelmäßig eingesetzt: Zur Erfüllung von aufsichts- und konsumentenschutzrechtlichen Sorgfaltspflichten (zB § 7 VKrG), zur Verhinderung von Kreditbetrug (ErwGr 47 DSGVO) und/oder aufgrund berechtigter wirtschaftlicher Interessen, zB weil Unternehmen dem Kunden gegenüber in Vorleistung gehen und damit dessen Insolvenzrisiko übernehmen.
Der Schwerpunkt des forums liegt auf folgenden Themen:
Anmeldungen können Sie direkt auf unserer Website bis zum 8. Mai 2025 vornehmen. Das forum findet hybrid statt.
Bitte teilen Sie uns in der Einladung mit, ob Sie vor Ort oder online teilnehmen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Dr. Valeska Grond-Szucsich LL.M.
9. Mai 2025
10:00–11:30 Uhr
Verband österreichischer Banken & Bankiers
Börsegasse 11 - 1010 Wien
Großer Sitzungssaal
2. Stock - Zi. 257
Zur Umsetzung des EU-AML-Pakets hat die EU-Kommission in einem Call for Advice die EBA aufgefordert, Entwürfe für die technische Regulierungsstandards auszuarbeiten. Ein für den Bankensektor zentraler RTS wird die Customer Due Diligence (CDD) betreffen.
Im ersten Teil ihres Vortrages wird RA Dr. Bettina Hörtner auf die wesentlichen Aspekte der Sorgfaltspflichten gemäß dem EBA-RTS-Entwurf eingehen. Im zweiten Teil wird Frau Dr. Hörtner den Blick auf die Aufsichts- und Prüfpraxis der FMA richten und dazu über aktuelle Themen sprechen.
Der Vortrag von Frau RA Hörtner wird ca. 75 Minuten dauern mit anschließender Möglichkeit zur Diskussion.
Wir freuen uns, Sie auch dieses Jahr wieder zur Veranstaltung
stattfindet, einladen zu können.
Alternativ dazu bieten wir an, die Veranstaltung über einen MS-Teams Weblink mitzuverfolgen. Der Link zum Einstieg wird zeitgerecht vor der Veranstaltung an die angemeldeten Teilnehmer ausgesendet und kann gerne an Interessierte weitergegeben werden.
Anmeldungen zur Veranstaltung forum Praxisfragen Geldwäscheprävention können Sie bis 20.6.2025 direkt über unsere Website vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Mag. Michael Ernegger
24. Juni 2025
09:30–11:30 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11
2. Stock, Großer Sitzungssaal (Zimmer 257)