Mitgliederbereich
Information ist nicht alles – aber sie verschafft einen Vorsprung. Vor allem dann, wenn sie aktuell, am Punkt und fachlich fundiert ist. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden: online, telefonisch und persönlich.



Information ist nicht alles – aber sie verschafft einen Vorsprung. Vor allem dann, wenn sie aktuell, am Punkt und fachlich fundiert ist. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden: online, telefonisch und persönlich.
„focus“ bietet einen Gesamtüberblick zu laufenden Begutachtungsverfahren regulatorischer Vorhaben und weiteren aktuelle Themen.
Der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren stellt für Institute eine große Herausforderung dar. Mit diesem focus möchten wir Ihnen einen Überblick über diverse nützliche Publikationen (wie etwa Leitlinien, Berichte, Methoden,...) und Tools rund um das Thema ESG-Risiken und -Faktoren geben.
Der EU Aktionsplan zu Sustainable Finance sieht unter anderem die Schaffung einer einheitlichen Begrifflichkeit „Taxonomie“ vor.
Im Zusammenhang mit dem Aktionsplan der EU-Kommission zu Sustainable Finance (auch Action plan on Financing Sustainable Growth) schlug die EU-Kommission auch Änderungen in den delegierten Rechtsakten zur MiFID II und IDD vor
Die vorgeschlagene Verordnung (Regulation on disclosures relating to sustainable investments and sustainability risks and amending Directive (EU) 2016/2341) soll für Kohärenz und Klarheit darüber sorgen, wie Finanzmarktteilnehmer (wie etwa Kreditinstitute, Vermögensverwalter, Versicherungen, Pensionsfonds) ESG-Faktoren in ihrem Investitionsentscheidungsprozess berücksichtigen.
Geldwäscheprävention: Gesetzesvorhaben der EU-Kommission mit 3 Verordnungen und einer Richtlinie zur Neugestaltung der Geldwäschebekämpfung
Die Aktionärsrechte-Richtlinie (Shareholder Rights Directive – SHRD) zielt darauf ab, börsennotierten Gesellschaften die direkte Kommunikation mit ihren Aktionären zu erleichtern und die Übermittlung von Informationen vom Emittenten über Intermediäre zum Aktionär und retour zu verbessern.
Rechtliche und technische Unterlagen und Spezifikationen für die Meldungen gemäß KontRegG und KapMeldeG
Die neue Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ersetzt und ergänzt die ursprüngliche Zahlungsdienstrichtlinie aus dem Jahre 2007 die EU-weit den Rechtsrahmen für Zahlungsdienstleistungen festlegt.
Mit dem VZKG wird die EU-Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (EU-Zahlungskontorichtlinie) umgesetzt werden.
Mit der Richtlinie hat die EU einerseits auf die terroristische Bedrohung und den zugrundeliegenden Geldströmen reagiert sowie andererseits die Bemühungen um verbesserte Transparenz im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Eigentümern verstärkt. Neu aufgenommen wurden Bestimmungen zu virtuellen Währungen.
Mit der 4. EU-Geldwäscherichtlinie werden die Empfehlungen der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU umgesetzt
Corona im focus: Hier finden Sie laufend aktualisiert einen Gesamtüberblick über bankrelevante regulatorische Maßnahmen nationaler und europäischer Aufsichtsbehörden, Zentralbanken und Regulatoren sowie Links zu wesentlichen Informationsplattformen im Zusammenhang mit der Coronakrise.
„factum“ ist eine vierteljährliche Publikation zu aktuellen Entwicklungen auf dem Bankensektor.




„forum“ ist die Veranstaltungsreihe des Bankenverbandes zum persönlichen Informations- und Erfahrungsaustausch.
Einladung zu einem Praxisaustausch mit der FMA-Conduct-Aufsicht zu aktuellen Aufsichtsthemen 2026, Auslegungen und Praxisfragen am 3. März 2026.
3. März 2026Einladung zur Diskussion von Umsetzungsfragen betreffend die Verbraucherkreditrichtlinie, „Anwendungsbereich und Informationspflichten/angemessene Erläuterungen/Beratungsdienstleistungen“
11. Februar 2026Konkrete Anwendungsfälle zur Implementierung von künstlicher Intelligenz (KI) in der Praxis
11. Dezember 2025Gesetzliche Anforderungen an Webseiten und die Kooperation mit der KSV 1870 Nimbusec GmbH
29. Jänner 2026Arbeitsrechtliche Aspekte und lohngestaltende Herausforderungen
9. Dezember 2025Eine der zentralen Fragestellungen des AI Acts ist die Einordnung eines Systems künstlicher Intelligenz als Hochrisiko-System. Die gesetzlichen Vorgaben sind bereits bei der Entwicklung eines KI-Systems zu berücksichtigen.
27. März 2025Überblick über die wichtigsten Neuerungen der PSR („Payment Services Regulation“)
15. Oktober 2025Überblick über die wichtigsten jedenfalls kommenden Änderungen und Wahlrechte für den nationalen Gesetzgeber
20. November 2025Wie bereits letztes Jahr dürfen wir Sie auch heuer gemeinsam mit den Expertinnen der FMA zur Präsentation der Aufsichts- und Prüfschwerpunkte 2026 der Conduct- und IT-Risiko-Aufsicht über Banken in den Bankenverband einladen.
Dieses forum dient dem Austausch zwischen Aktienbanken und der FMA Conduct- und IT-Risiko-Aufsicht zu aktuellen Aufsichtsthemen, Auslegungen und Praxisfragen. Im Rahmen des gemeinsamen Dialoges möchte die FMA auch auf Input und Fragen aus der Praxis eingehen sowie Erfahrungen und Marktgegebenheiten aus Praxissicht diskutieren. Gerne können Sie uns daher vorab konkrete Fragen / Themen bis
an zingl@bankenverband.at bekanntgeben.
Themenschwerpunkte der Veranstaltung:
Im Anschluss an die Veranstaltung laden wir zu einem Imbiss ein.
Anmeldungen zum Aufsichtsdialog können Sie bis zum
vornehmen.
Wir ersuchen Sie um Verständnis, dass maximal 2 Vertreter*innen pro Kreditinstitut an der Veranstaltung teilnehmen können.
Die FMA weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Veranstaltung keine anrechenbare Schulungsmaßnahme darstellt. Für weitere Rückfragen zur Veranstaltung stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Mag. Doris Zingl M.B.L.
3. März 2026
15:00–16:30 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11
2. Stock, Großer Sitzungssaal (Zimmer 257)
Gem Art 48 der RL 2023/2225 hätten die Mitgliedstaaten bis zum 20. November 2025 die nationale Umsetzung der Richtlinie erlassen und veröffentlichen müssen. Die Vorschriften sind ab dem 20. November 2026 anzuwenden.
Aktuell liegt noch kein offizieller Begutachtungsentwurf vor. Aufgrund des in der Richtlinie vorgesehenen Zeitplans möchten wir dennoch mit der Diskussion von Umsetzungsfragen starten, um Ihnen die Möglichkeit zum Austausch zu bieten.
Wir beginnen mit den Themen
und laden Sie zu einem Online-forum ein.
Anmeldungen können Sie bis zum
vornehmen.
Sobald uns ein offizieller Begutachtungsentwurf vorliegt, werden wir Sie mittels Mitgliederinformation informieren. Wenn bis zu diesem Termin bereits ein offizieller Begutachtungsentwurf veröffentlicht ist, werden wir selbstverständlich diesen Text und den Richtlinientext der Diskussion zu Grunde legen.
Inhaltliche Fragen können Sie gern bis Montag, 9. Februar 2026, direkt an grond@bankenverband.at schicken. Die eingemeldeten Fragen werden vorab an die Teilnehmer:innen aussenden.
Wir laden Sie herzlich zum Forum „KI im Banking: Vom richtigen Use Case zur strategischen Implementierung von KI“ ein.
Im Rahmen dieses Forums werden
Jürgen Leitner, Partner, EFS Unternehmensberatung GesmbH und
Ralph Zlabinger, Senior Project Manager AI Methods Team, EFS Unternehmensberatung GesmbH
anhand von konkreten Beispielen aufzeigen, wie KI heute erfolgreich in Banken eingesetzt werden kann – beginnend bei den strategischen Überlegungen zum Anwendungsscope, über den Aufbau von KI Kompetenz bis hin zur Integration und Nutzung der KI Lösung im Unternehmen.
Auf Sie warten spannende Einblicke, konkrete Anwendungsfälle und Diskussionen zum Einsatz von KI.
Sie haben die Möglichkeit zum persönlichen Austausch vor Ort. Die Veranstaltung wird hybrid abgehalten.
Anmeldungen können Sie direkt auf unserer Website bis
vornehmen. Wir ersuchen Sie höflich, bei Ihrer Anmeldung in den Anmerkungen zu vermerken, ob Sie online oder vor Ort teilnehmen wollen.
Ihre Ansprechpartnerinnen zu diesem forum im Bankenverband:
Claudia Schneglberger (schneglberger@bankenverband.at) und
Valeska Grond-Szucsich (grond@bankenverband.at)
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Mag. Claudia Schneglberger
11. Dezember 2025
10:00–11:30 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11
2. Stock, Großer Sitzungssaal (Zimmer 257)
Wir freuen uns, dass wir mit der KSV1870 Nimbusec GmbH eine Kooperation (siehe unsere Mitgliederinformation vom 19.12.2025) eingegangen sind und unsere Mitgliedsinstitute daher den „EAA-Check“, also die Überprüfung der Website auf BaFG-Konformität, zu vergünstigten Konditionen beauftragen können.
Wir laden Sie herzlich ein zum
forum Anforderungen des BaFG an Webseiten und EAA-Check
Wir stellen Ihnen die gesetzlichen Anforderungen an Webseiten und die Kooperation mit der KSV 1870 Nimbusec GmbH vor. Es erwarten Sie folgende Themen:
Sie haben die Möglichkeit, bis
vorab Fragen einzumelden, die in dem forum behandelt werden sollen. Bitte schicken Sie Ihre Fragen an: grond@bankenverband.at
Ihre Vortragenden:
DI Patrick Wall, Geschäftsführer KSV1870 Nimbusec AT/DE
Dr. Valeska Grond-Szucsich, Bankenverband
Sie haben die Möglichkeit zum persönlichen Austausch vor Ort. Die Veranstaltung wird hybrid abgehalten.
Anmeldungen können Sie bis zum
vornehmen. Wir ersuchen Sie höflich, bei Ihrer Anmeldung in den Anmerkungen zu vermerken, ob Sie online oder vor Ort teilnehmen wollen.
29. Jänner 2026
10:00–11:30 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11
2. Stock, Großer Sitzungssaal (Zimmer 257)
Einladung zum Informations- und Erfahrungsaustausch für Personalverantwortliche
Mit spätestens 7. Juni 2026 ist die EU-Entgelttransparenz-RL innerstaatlich umzusetzen, um das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle u.a. durch zahlreiche Informations-, Veröffentlichungs– und Berichtspflichten, aber auch durch stärkere Rechtsdurchsetzungsmechanismen zu verringern. Mit welchen konkreten Anforderungen Arbeitgeber künftig zu rechnen haben werden, ist Gegenstand unseres
forum Entgelttransparenz-RL
Arbeitsrechtliche Aspekte und lohngestaltende Herausforderungen
Vortragende:
Dr. Jana Eichmeyer, LLM, Partnerin bei E+H Rechtsanwälte GmbH
Mag. Georg Jurceka, Director Deloitte Österreich | Human Capital
zu dem wir Personalverantwortliche unserer Mitgliedsinstitute herzlich einladen. Die Veranstaltung soll neben dem informativen Teil auch Platz für ausgiebige Diskussionen und einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch bieten. Gerne können Sie uns bereits im Vorfeld Ihre
übermitteln (molva@bankenverband.at).
Wir freuen uns, Sie bei beim forum begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Mag. Roman Molva
9. Dezember 2025
14:00–17:00 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11
2. Stock, Großer Sitzungssaal (Zimmer 257)
(wird als Präsenzveranstaltung abgehalten, eine online-Teilnahme ist nicht möglich)
Wir freuen uns, Sie zu diesen Fragestellungen zum forum „Was ist Hochrisiko-KI“ einladen zu dürfen:
Wann ist ein System Künstlicher Intelligenz eine Hochrisiko-KI? Welche Pflichten gelten gem. AI Act für Betreiber? Welche Pflichten gelten für Anbieter, Händler und Einführer? Gibt es über den AI Act hinausgehende gesetzliche Verpflichtungen? Inwiefern ist das für Banken relevant?
Im Rahmen des forum „Was ist Hochrisiko-KI“ geben Ihnen RA Dr. Klara Geuer und RA Dr. Ermano Geuer von der Kanzlei GEUER Rechtsanwälte einen Überblick zur Einstufung von KI-Systemen und die daraus folgenden rechtlichen Anforderungen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Dr. Valeska Grond-Szucsich LL.M.
27. März 2025
10:00–11:30 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11
2. Stock, Großer Sitzungssaal (Zimmer 257)
Wir freuen uns, Sie zum forum „PSR – was gibt es (voraussichtlich) Neues?“ einladen zu dürfen:
Die geplanten Änderungen zielen u.a. darauf ab, Zahlungsbetrug zu reduzieren, technologische Innovationen zu fördern, Verbraucher besser zu schützen und die Transparenz bei den Gebühren zu erhöhen. Was bedeutet das für die Banken?
Thema dieses forums sind insbesondere ein kurzer Überblick über den Status Quo zur PSR und die wichtigsten zivilrechtlichen Neuerungen, v.a. die aktuell in Diskussion stehenden Regelungen zum neuen Haftungsregime bei missbräuchlichen Zahlungen, Änderungen bei der starken Kundenauthentifizierung, Änderungen beim Transaktionsmonitoring und den Austausch von Betrugsdaten. Weiters wird auf die geplanten Änderungen beim Open Banking (API-Schnittstellen, neues Dashboard) eingegangen.
Vortragender Experte: RA Dr. Bernd Fletzberger, Partner und Leiter des Banking & Finance-Teams von PFR Rechtsanwälte (www.pfr.at). Dr. Fletzberger gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen der PSR, u.a. über die Autorisierung von Zahlungstransaktionen, Haftungsfragen, Transaktionsmonitoring etc.).
Sie haben die Möglichkeit zum persönlichen Austausch vor Ort. Die Veranstaltung wird hybrid abgehalten.
Bitte melden Sie sich bis 13. Oktober 2025 direkt über unsere Website an unter Angabe der Form der Teilnahme an.
Für Fragen zu der Veranstaltung stehe ich Ihnen gerne unter grond@bankenverband.at oder 01/5351771-26 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Dr. Valeska Grond-Szucsich LL.M.
15. Oktober 2025
09:00–10:30 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11
2. Stock, Großer Sitzungssaal (Zimmer 257)
Wir freuen uns, Sie zum forum „Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in Österreich“ einladen zu dürfen.
Die Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 bringt weitreichende Änderungen für das Kreditgeschäft. Die Rechtslage wird gegenüber heute komplexer und die zu erwartende Ausweitung der Regulierung bedeutet Anpassungsbedarf für die Kreditinstitute.
Uns erwarten viele Neuigkeiten, wie zB ein erweiterter Anwendungsbereich (Kleinkredite unter 200 €, zinslose Finanzierungen, „Buy now, pay later“-Modelle, etc), Bestimmungen zu Antidiskriminierung, Werbung, vorvertraglichen und vertraglichen Informationspflichten, Widerrufsrecht, Kreditwürdigkeitsprüfung, und zu Nachsichtsmaßnahmen.
Vortragende Experten:
RA Dr. Daniel Tamerl, CHG Czernich Rechtsanwälte, Leiter der Praxisgruppe Banking & Finance
Dr. Valeska Grond-Szucsich, Bankenverband, Head of Consumer Affairs and Data Protection
Thema dieses forums sind insbesondere ein Überblick über die wichtigsten jedenfalls kommenden Änderungen und Wahlrechte für den nationalen Gesetzgeber. Sollte zwischenzeitlich ein offizieller Entwurf seitens des BMJ vorliegen, wird dieser Entwurf inhaltlich präsentiert.
Sie haben die Möglichkeit zum persönlichen Austausch vor Ort. Die Veranstaltung wird hybrid abgehalten.
Anmeldungen können Sie
vornehmen. Wir ersuchen Sie höflich, bei Ihrer Anmeldung in den Anmerkungen zu vermerken, ob Sie online oder vor Ort teilnehmen wollen.
20. November 2025
09:00–10:30 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11
2. Stock, Großer Sitzungssaal (Zimmer 257)