zuletzt aktualisiert am 01.12.2021


Im Zusammenhang mit dem Aktionsplan der EU-Kommission zu Sustainable Finance (auch Action plan on Financing Sustainable Growth) schlug die EU-Kommission auch Änderungen in den delegierten Rechtsakten zur MiFID II und IDD vor

Durch diese Vorschläge soll die Nachhaltigkeit in der Kundenberatung bzw. Eignungsprüfung einfließen. Hierbei werden verschiedene Begriffe wie etwa „ESG-Präferenzen“, „ökologisch nachhaltige Investition“ etc. definiert, und es wird festgehalten, dass die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden im Zuge der Anlageberatung erhoben und berücksichtigt werden sollen.

Die finalen Entwürfe dazu wurden von der EU-Kommission bereits veröffentlicht. Die EU-Kommission an die Delegierten VO erst offiziell annehmen, wenn die neuen Regeln über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken (siehe Verordnung zur Offenlegung) verabschiedet wurden. Hinzu kommt dann noch die dreimonatige Widerspruchsfrist vom Europäischen Parlament und dem Rat. Die Änderungen sollen dann 12 Monate nach Inkrafttreten zur Anwendung kommen.


Zeitleiste

Mai 2018

Veröffentlichung erster Entwurf

Jänner 2019

Veröffentlichung der finalen Entwürfe

Dezember 2019

Veröffentlichung Offenlegungs-VO

Anfang August 2021

Veröffentlichung der Delegierten Rechtsakte im EU-Amtsblatt

Herbst 2022

Anwendbarkeit der Delegierten Rechtsakte [DelVO MiFID II + IDD: 2.8.2022, DelRL MiFID II: 22.11.2022, Berichtigung DelVO MiFID II (Organisationsvorschriften): 22.8.2022, DelRL OGAW + AIFM: 1.8.2022]