Die jüngste Mitteilung zur Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors verdient Aufmerksamkeit.

Die Europäische Kommission spricht Themen an, die noch vor wenigen Jahren politisch kaum diskutierbar erschienen wären: grenzüberschreitende Konsolidierung, Vereinfachung der Kapitalanforderungen, Überarbeitung der makroprudenziellen Pufferlandschaft, Abschaffung von Pillar-2-Leverage-Anforderungen oder eine Neuausrichtung der Einlagensicherungsarchitektur. Zudem wird erstmals sehr deutlich formuliert, dass Banken eine zentrale Rolle bei der Finanzierung der europäischen Zukunftsagenda spielen sollen – von Infrastruktur über die Energiewende bis hin zu Verteidigung, KI und Deep Tech.

Bemerkenswert ist auch, dass die Kommission die mangelnde Integration des europäischen Bankenmarktes nicht allein als aufsichtsrechtliches Problem beschreibt. Der Bericht nennt ausdrücklich Unterschiede im Zivilrecht, Datenschutzrecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht sowie bei Verbraucherschutz- und Geldwäscheregeln als Ursachen der Fragmentierung des Binnenmarkts.

Gerade hier liegt aus unserer Sicht jedoch der entscheidende Punkt.

Die regulatorische Diskussion konzentriert sich seit Jahren stark auf Eigenkapital, Liquidität, Aufsicht und Abwicklung. Für das tägliche Geschäft grenzüberschreitend tätiger Banken sind die eigentlichen Hindernisse aber oft ganz andere: unterschiedliche nationale Rechtsordnungen, unterschiedliche steuerliche Rahmenbedingungen, unterschiedliche Anforderungen an Verträge, Sicherheiten, Datennutzung oder Kundenprozesse.

Solange eine Bank ihre Produkte, IT-Systeme, Vertragswerke und Prozesse für 27 unterschiedliche nationale Rechtsräume anpassen muss, bleiben die Vorteile eines echten Binnenmarktes begrenzt – selbst wenn aufsichtsrechtliche Hürden reduziert werden. Genau deshalb überrascht, dass der Bericht diese Probleme zwar klar benennt, ihnen aber keine vergleichbare politische Priorität einräumt wie den prudenziellen Reformen.

Die Mitteilung ist daher ein wichtiger und mutiger Schritt. Sie zeigt, dass die Kommission die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors wieder stärker in den Fokus rückt und auch bislang tabuisierte Themen wie EDIS aufgreift. Der eigentliche Lackmustest wird aber sein, ob Europa künftig bereit ist, auch jene Rechtsbereiche stärker zu harmonisieren, die das tägliche grenzüberschreitende Geschäft tatsächlich prägen.

Denn die Vollendung des europäischen Bankenbinnenmarkts wird letztlich nicht allein in den Kapitalvorschriften entschieden, sondern mindestens ebenso im Zivil-, Steuer- und Datenschutzrecht.